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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OM Eventservice GbR

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Event-Equipment (wie z. B. Zelte, Möbel, Fotoboxen, Slush-Ice-Maschinen, Gläser etc.) sowie für alle damit zusammenhängenden Sach- und Dienstleistungen zwischen der OM Eventservice GbR, Mühlenweg 8, 49456 Bakum (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragspartner und Vertragsabschluss
(1) Vertragspartner ist die OM Eventservice GbR (Vertreten durch: Niklas Bremer, Jonas Bünger, Florian Warnking, Patrick Gerdes).
(2) Die Präsentation der Mietartikel auf der Website (om-eventservice.de) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage (invitatio ad offerendum).
(3) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail ist ausreichend) annimmt oder die Mietsache an den Mieter übergibt.

§ 3 Mietgegenstand
(1) Der Vermieter überlässt dem Mieter die in der Auftragsbestätigung genannten Gegenstände (Mietobjekte) für die vereinbarte Mietdauer.
(2) Abbildungen auf der Website können geringfügig von den tatsächlichen Mietobjekten abweichen. (3) Die Mietgegenstände bleiben stets Eigentum der OM Eventservice GbR. Eine Untervermietung, Weitergabe an Dritte oder das Verbringen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

§ 4 Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
(1) Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Übergabe bzw. Abholung und endet mit der vereinbarten Rückgabe der Mietgegenstände am vereinbarten Ort.
(2) Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übernahme auf Vollständigkeit, einwandfreie Funktion und sichtbare Mängel zu prüfen. Etwaige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Spätere Reklamationen (nach der Veranstaltung) können nicht anerkannt werden.
(3) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
(4) Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, für jeden angefangenen Tag den regulären Tagesmietpreis als Nutzungsentschädigung sowie eventuell anfallenden Schadensersatz (z. B. durch Ausfall von Folgevermietungen an andere Kunden) in Rechnung zu stellen.

§ 5 Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung), sofern im Einzelfall auf der Rechnung nicht anders vermerkt. Zzgl. anfallender Liefer- und Abholkosten, sofern diese vereinbart wurden.
(2) Der Mietpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus per Überweisung oder spätestens bei Abholung/Lieferung in bar zu entrichten.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese wird nach vollständiger und mangelfreier Rückgabe der Mietsachen erstattet. Etwaige Kosten für Reinigung, Fehlmengen oder Beschädigungen werden von der Kaution abgezogen.
(4) Wird der Mietgegenstand früher als vereinbart dem Vermieter übergeben, ist die volle Miete zu zahlen.

§ 6 Stornierungsbedingungen
(1) Der Mieter kann den Vertrag vor Mietbeginn stornieren. Die Stornierung muss schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen.
(2) Da der Vermieter die Artikel für den Mieter reserviert und in dieser Zeit anderen Kunden absagen muss, werden im Falle einer Stornierung durch den Mieter folgende Stornogebühren (gestaffelt nach Gesamtauftragswert) fällig:

  • Bis zu 14 Tage vor Mietbeginn: 20% des Auftragswertes

  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Auftragswertes

  • Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 100 % des Auftragswertes

(3) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.

§ 7 Pflichten des Mieters und Umgang mit der Mietsache
(1) Der Mieter hat die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln, insbesondere die Bedienungsanleitungen (z. B. für Slush-Ice-Maschinen, Heizungen, Fotoboxen) strikt zu befolgen und vor Witterungseinflüssen (Regen, Sturm) zu schützen.
(2) Technische Geräte (z. B. Fotobox, Musikanlagen, Heizlüfter) dürfen nur an ordnungsgemäß abgesicherten Stromquellen betrieben werden.
(3) Zelte müssen durch den Mieter ordnungsgemäß gegen Wind und Wetter gesichert werden, sofern der Aufbau durch den Mieter selbst erfolgt. Bei starkem Wind oder Unwetter sind Zelte unverzüglich zu schließen oder abzubauen. 
(4) Bei Unwetter darf der Vermieter das Zelt nicht aufbauen.
(5) Die Mietgegenstände müssen sauber und im selben Zustand wie bei der Übergabe zurückgegeben werden. Sind die Artikel nicht gereinigt, behält sich der Vermieter vor, angemessene Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
(6) Etwaige Verordnungen (z.B. Brandschutzverordnung) müssen zwingend eingehalten werden.

§ 8 Haftung des Mieters
(1) Ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe haftet der Mieter für Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Mietgegenstände, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft (auch bei Schäden durch Gäste, Dritte oder höhere Gewalt auf der Veranstaltung).
(2) Bei Verlust, Diebstahl oder irreparabler Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Verlusts/der Zerstörung zu ersetzen. Bei reparablen Schäden trägt der Mieter die Reparaturkosten.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Schäden oder den Verlust der Mietsache unverzüglich zu informieren. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.
(4) Dem Mieter wird empfohlen, für die Dauer der Miete eine entsprechende Event- oder Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung des Vermieters für Ausfälle der Mietgeräte während der Veranstaltung und daraus resultierende Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, nutzlose Aufwendungen für die Feier) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

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